Wohnen darf nicht teurer werden
Henrichmann zur Grundsteuer: Kommunale Einnahmequelle erhalten
Kreis Coesfeld / Steinfurt. Die bestehende Regelung für die Einheitsbewertung bei der Bemessung der Grundsteuer ist verfassungswidrig. Der heimische Bundestagsabgeordnete Marc Henrichmann fordert, dass die nun anstehende Reform der Grundsteuer nicht zu einer Mehrbelastung der Bürger führen dürfe. „Gleichzeitig muss diese wichtige Einnahmequelle der Kommunen dauerhaft erhalten bleiben“, betont der CDU-Politiker.
Wohnen dürfe nicht teurer werden, unterstreicht Henrichmann. Daher erwartet er, dass die Städte und Gemeinden ihre Hebesätze so an eine neue bundesgesetzliche Regelung anpassen, dass die Reform aufkommensneutral erfolgt. Wichtig ist Henrichmann, dass das kommunale Hebesatzrecht nach einer Reform der Grundsteuer bestehen bleibt. Dieses sei wichtiger Bestandteil einer gelebten kommunalen Selbstverwaltung.
Die Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik der CDU-/CSU-Bundestagsfraktion, der Henrichmann angehört, fordert eine rasche Reform der Grundsteuer, die schnell und mit möglichst geringem Verwaltungsaufwand umzusetzen sein sollte. Die Grundsteuer müsse mit relativ wenig Aufwand ermittelt werden können. Die Bemessungsgrundlage solle deshalb so ausgestaltet sein, dass auf bereits bestehende oder automatisch generierte Daten zurückgegriffen werden könne.